Die gesetzliche Lage
Aufgrund der Inhaltstoffe von elektronischen Geräten wurde die getrennte Erfassung von Elektronikschrott notwendig. Das Amt der Landesregierung, Fachabteilung 13A richtete dazu einen Erlass an alle Gemeinden und Verbände.
Eine gemeinsame Entsorgung von Elektro-Schrott über den Rest- oder Sperrmüll ist demnach nicht mehr gestattet.
Einheitliche EU-Richtlinien für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sind im August 2005 in Kraft getreten.
Unternehmen müssen seither mit einem sog. Begleitschein nachweisen, dass sie ihre Elektro- und Elektronikgeräte ordnungsgemäß entsorgt haben.
Wenn wir die Entsorgung Ihrer Altgräte übernehmen, haben Sie mit all diesen gesetzlichen Hürden nichts zu tun.
Sie beauftragen einfach uns als gesetzlich lizensierte Firma, wir holen Ihre alten Geräte und bestätigen die sachgemäße Entsorgung. Einfacher geht es nicht!
Deshalb unser Motto:
Keine Sorgen beim Entsorgen |